Umstellung auf fluorfreie Löschmittel

Neues bvfa-Merkblatt „Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot“


Die Fachgruppe Wasser-Löschanlagen im bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. hat das neue Merkblatt „Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der bestehenden und geplanten EU-weiten Beschränkungen für fluorhaltige Schaumlöschmittel gibt das Merkblatt detaillierte Hinweise zur Umstellung von stationären Löschanlagen auf fluorfreie Löschmittel.

 

Die bestehenden und geplanten EU-weiten Beschränkungen von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) führen dazu, dass mittel- und langfristig fluorhaltige Schaummittel nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Stationäre Löschanlagen mit fluorhaltigen Schaummitteln müssen deshalb kurz- bis mittelfristig auf fluorfreie Löschmittel umgestellt werden.

Das neue bvfa-Merkblatt beschreibt detailliert die dazu notwendigen Schritte, angefangen von einer fachgerechten Fluoranalytik über die Reinigung der Löschanlage bis hin zur Auswahl eines fluorfreien Löschmittels und möglicher Anpassungen der Löschanlage auf das neue Löschmittel. Das Merkblatt empfiehlt eine frühzeitige und engere Kooperation mit Aufsichtsbehörden und Sachversicherern, angefangen bei der Frage, was alle Beteiligten eigentlich unter „fluorfrei“ verstehen. Darüber hinaus enthält es eine tabellarische Übersicht über bestehende Beschränkungen und den aktuellen Stand geplanter Gesetzesvorhaben einschließlich Inkrafttreten und möglicher Übergangsfristen.

Das bvfa-Merkblatt „Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot“ steht auf www.bvfa.de unter Publikationen/Fachinformationen kostenlos zum Download bereit.

Die im bvfa zusammengeschlossenen Hersteller von Löschmitteln und Löschanlagen entwickeln ihre Anlagen und Produkte auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Fluorverbots kontinuierlich weiter und unterstützen ihre Kunden bei der Umstellung auf fluorfreie Löschmittel.

Weitere Informationen:
www.bvfa.de
www.bvfa.de/181/publikationen/fachinformationen/

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Würzburg, den 05.10.2023