Keine Schadensfälle im Normalbetrieb
Einsatz von verzinktem Rohrmaterial in Nassanlagen 

Ab dem 2. Halbjahr 2021 greift die Überarbeitung der VdS-Richtlinie für Sprinkleranlagen VdS CEA 4001. Darin wird vom Einsatz von innenverzinktem Rohrmaterial in Nassanlagen abgeraten. Der Grund dafür ist, dass es zu sehr vereinzelten Schadensfällen an diesen Anlagen gekommen ist. Da sich jedoch alle bekannten Vorfälle im Rahmen von Wartungen und Umbauarbeiten ereigneten, gibt es keine Empfehlung zur Umrüstung von Altanlagen mit innenverzinktem Rohr. Der bvfa nimmt die Hinweise sehr ernst und informiert deshalb in seinem Positionspapier „Einsatz von verzinktem Rohrmaterial in Nassanlagen“ über die Problematik. Zum Schutz des Bedien-, Wartungs- und Montagepersonals sowie des Anlagesystems werden aktuell Sicherungsmaßnahmen erarbeitet.

Die überarbeitete VdS-Richtlinie für Sprinkleranlagen (VdS CEA 4001:2021-01 [07]), die ab dem 2. Halbjahr 2021 greifen wird, rät vom Einsatz von innenverzinktem Rohrmaterial in Nassanlagen ab. Zuvor hat die VdS Schadenverhütung GmbH jedoch in ihrem Merkblatt "Verzinkte Rohrleitungen in Sprinkleranlagen" (VdS 3891:2021-04 [01]) folgendes festgestellt: "VdS Schadenverhütung sind keine Schadensfälle während des normalen Betriebes von Sprinkleranlagen bekannt. Alle bekannten Vorfälle ereigneten sich im Rahmen von Wartungen und Umbauarbeiten. Für diese Fälle gibt es organisatorische Maßnahmen, die zum Personenschutz getroffen werden können. Anhand der bekannten Fälle ist auch abzuleiten, dass es sich um kein Massenphänomen handelt." Es gibt daher keine Empfehlung zur Umrüstung von Altanlagen mit innenverzinktem Rohr.

Die im bvfa organisierten Errichterfirmen nehmen die Hinweise sehr ernst und informieren deshalb Mitarbeiter und Kunden mit dem Positionspapier „Einsatz von verzinktem Rohrmaterial in Nassanlagen“ über diese Problematik. Zum Schutz des Bedien-, Wartungs- und Montagepersonals sowie des Anlagesystems werden aktuell Sicherungsmaßnahmen erarbeitet.

Das von der Fachgruppe Wasser-Löschanlagen im bvfa herausgegebene Positionspapier enthält auch erste Punkte des Maßnahmenkataloges, auf den sich die Errichterfirmen geeinigt haben. Dazu gehört beispielsweise ein bvfa-Forschungsprojekt, welches zur wissenschaftlichen Analyse gestartet wurde, sowie eine systematische Erfassung, Meldung und zentrale Auswertung von möglichen Ereignissen. Den vollständigen Maßnahmenkatalog finden Sie in dem Positionspapier unter: https://www.bvfa.de/181/presse-medien/publikationen/merkblaetter-positionspapiere-informationen/

Sobald Erkenntnisse aus den Maßnahmen vorliegen, wird umgehend auf der bvfa Homepage www.bvfa.de informiert werden.

 

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Würzburg, den 21.07.2021