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Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der bereitgestellten Feuerlöscher verantwortlich. Die Übertragung von Aufgaben auf einen externen Dienstleister entlastet ihn nur dann, wenn er sich von dessen Kompetenz und Zuverlässigkeit überzeugt hat. Doch wie beurteilt man die Zuverlässigkeit und Kompetenz eines Dienstleisters, von dessen Fachgebiet man nur wenige Kenntnisse hat?
In diesem Merkblatt werden Verantwortlichkeiten beleuchtet und in diesem Zusammenhang geltende Richtlinien erläutert.
Feuerlöscher müssen funktionstüchtig und sicher sein
Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt können bei Ausbruch eines Brandes gefährdet werden. Zum Schutz dieser Grundwerte ist es wichtig, dass sich Personen in solchen Gefahrensituationen richtig verhalten, um sich selber und ggf. andere Personen retten oder Sachwerte schützen zu können. Im Fall eines Brandes muss man sich außerdem bedingungslos auf die Funktion und Sicherheit der bereitgehaltenen Mittel zur Erkennung, Meldung und Bekämpfung von Bränden verlassen können. Ist deren Funktion nicht gewährleistet, so bleibt die erwartete Schutzwirkung aus, was zu einer besonderen Gefährdung für Personen im Gefahrenbereich führen kann. Daher wird vom Gesetzgeber nicht nur gefordert, dass z.B. Feuerlöscher in Arbeitsstätten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden bereitzuhalten sind, sondern es wird dem Arbeitgeber auch die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Feuerlöscher auferlegt