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Feuerlöscher werden auf Basis europäischer Normen einer Bauartprüfung unterzogen. So geprüfte Feuerlöscher entsprechen dem Stand der Technik und können sicher betrieben werden. Ungeachtet dessen können in Abhängigkeit von der Bauart und dem verwendeten Löschmittel bei der Benutzung von Feuerlöschern Gefährdungen eintreten, die nicht durch technische Maßnahmen verhindert werden können. Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988) fordert in diesen Fällen, dass der Betreiber durch die Betriebsanleitung über diese Risiken informiert wird. Bei der Benutzung eines Feuerlöschers kann eine solche Gefährdung beispielsweise darin bestehen, dass eine elektrostatische Aufladung auftritt.