Wir stellen unser umfangreiches Wissen zum technischen Brandschutz aktuell und kostenlos in unseren Fachinformationen zur Verfügung.
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Alle ausgedienten Feuerlöscher sind Abfall – und sind als solcher zu behandeln! Die Verklappung in der Umwelt, das unsachgemäße Entsorgen des Löschmittels in der Kanalisation oder sogar ein mutwilliges Freisetzen des Schaums durch Auslösen der Löscher (z.B. im Rahmen von Löschübungen) sind strafbare Handlungen – vor allem ist die Problematik der Ewigkeitschemikalien PFAS hinlänglich bekannt. In diesem Merkblatt wird die fachlich und rechtlich korrekte Entsorgung von PFAS-haltigen Feuerlöschern beschrieben.