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2025

Verbot von PFAS-Schaum in Feuerlöschern

Die Europäische Kommission hat Anfang Oktober 2025 die Restriktion „PFAS in Löschschäumen“ verabschiedet.
Die Restriktion ist mit Datum 23.10.2025 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Verwendung von PFAS in der Brandbekämpfung, und so auch im Feuerlöscher, vollständig zu verbieten. Grund hierfür ist die Persistenz dieser „Ewigkeitschemikalien“, die sich in der Umwelt anreichern und die teilweise gesundheitsschädlich und bioakkumulierend sind. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Es wurde festgelegt, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

Merkblatt – herausgegeben 2025 | Fachgruppe Feuerlöschgeräte-Industrie zusammen mit DGUV und bvbf