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Alle ausgedienten Feuerlöscher sind Abfall – und sind als solcher zu behandeln! Die Verklappung in der Umwelt, das unsachgemäße Entsorgen des Löschmittels in der Kanalisation oder sogar ein mutwilliges Freisetzen des Schaums durch Auslösen der Löscher (z.B. im Rahmen von Löschübungen) sind strafbare Handlungen – vor allem ist die Problematik der Ewigkeitschemikalien PFAS hinlänglich bekannt. In diesem Merkblatt wird die fachlich und rechtlich korrekte Entsorgung von PFAS-haltigen Feuerlöschern beschrieben.
Die Europäische Kommission hat Anfang Oktober 2025 die Restriktion „PFAS in Löschschäumen“ verabschiedet.
Die Restriktion ist mit Datum 23.10.2025 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Verwendung von PFAS in der Brandbekämpfung, und so auch im Feuerlöscher, vollständig zu verbieten. Grund hierfür ist die Persistenz dieser „Ewigkeitschemikalien“, die sich in der Umwelt anreichern und die teilweise gesundheitsschädlich und bioakkumulierend sind. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Es wurde festgelegt, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Dieses Merkblatt will den Anwendern das Thema „Feuerlöschmittel – Umwelt und Toxikologie“ näherbringen. Dieses Thema ist übergreifend auf die Anwendungsbereiche „tragbare Feuerlöscher“, „Anwendung durch Feuerwehren“ und „Löschanlagen“ anzuwenden.
Dieses Merkblatt enthält Informationen zur Vorgehensweise beim Wechsel/Austausch von PFAShaltigen Löschmitteln in Wandhydranten.
Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzgebungsinitiativen, die die Verwendung von PFAS weiter einschränken werden. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Man muss davon ausgehen, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Die derzeitigen und kommenden Verwendungsbeschränkungen fluororganischer Verbindungen machen die Bestimmung dieser Stoffe in Erzeugnissen notwendig, um deren Vorhandensein oder Abwesenheit nachzuweisen. Die derzeit in Gesetzesentwürfen diskutierten Parameter sind nicht immer ohne weiteres bestimmbar. Im Folgenden geben wir einen Überblick in den aktuellen Stand der Analytik von fluororganischen Stoffen in Löschmitteln.