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In diesem Merkblatt wird im Besonderen auf die Anwendung von Löschmitteln in Löschanlagen eingegangen. Löschmittel können vielfältig mit der Löschanlage interagieren, sei es chemisch oder physikalisch. Die Auswirkungen und Risiken derartiger Reaktionen zwischen Löschmittel und Löschanlage werden vorgestellt.
Das vorliegende Merkblatt soll Betreibern, Versicherern, Behörden, Planern und Errichtern Hinweise zum Schutz von Behälterkompaktlagern und deren Umgebung vor Bränden geben. Ziel muss es insgesamt sein, dass neben dem Schutz von Personen, Umwelt und Wertekonzentration die Verfügbarkeit gewährleistet ist, und die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gesichert bleibt.
Hersteller von Feuerlöschanlagen werden immer wieder aufgefordert, für ihre Löschanlagen oder deren Bauteile EU-Konformitätserklärungen zu liefern. Zur Klarstellung, ob eine EU-Konformitätserklärung erforderlich ist und falls ja, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wurde von den stationären Fachgruppen im bvfa e.V. dieses Positionspapier erstellt.
Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch sortierte Auflistung der wichtigsten Gebiete, in denen Spezial-Löschanlagen zur Brandbekämpfung/Brandvermeidung eingesetzt werden.
Das Papier informiert über Hintergründe und Ursachen der Gefahren für Massenspeicher im EDV- und IT-Bereich, die durch hohe Schallemissionen beim Auslösen von Gaslöschanlagen auftreten können.
Es zeigt Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren auf.
Bei Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln werden ortsbewegliche Druckgeräte gelagert, bereitgehalten, entleert und innerbetrieblich transportiert. Die hierfür notwendigen Anforderungen werden in der TRBS 3145 und TRGS 745 beschrieben. Es gibt jedoch keine Aussagen für Druckgasflaschen für Feuerlöschzwecke. Bis zum Erscheinen dieses Regelwerkes konnte zur Gefährdungsbeurteilung die bis dahin gültige Regel „TRG 280 Betreiben von Druckgasbehältern“ aus 1995 zugrunde gelegt werden. In ihr wurden im Kapitel 7 in Verbindung mit Kapitel 5 die Bedingungen für das Bereithalten von Druckgasflaschen für Feuerlöschzwecke konkret beschrieben.
Mit Erscheinen der TRBS 3145/TRGS 745 wurde die TRG 280 zurückgezogen, die Inhalte des Kapitel 7
der TRG 280 sind nicht in die TRBS 3145/TRG übernommen worden.
Der bvfa vertritt die Position, dass diese wichtigen und bewährten Informationen und Regeln, speziell für ortsfeste Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln, weiterhin als Basis für eine Gefährdungsbeurteilung angewendet werden dürfen, so dass die Regelungslücke damit geschlossen wird.
Feuerlöschanlagen können unter die Ausnahme der RoHS-Richtlinie fallen.
Nach einer Serie von Theaterbränden im 19. Jahrhundert mit katastrophalem Ausgang wurden die Brandschutzmaßnahmen in Theatern, Opern- und Schauspielhäusern weltweit verstärkt. So ist seitdem die Trennung von Zuschauerraum und Bühnenhaus durch einen feuerfesten Schutzvorhang („Eiserner Vorhang“) vorgeschrieben.
Heutzutage werden Zuschauer und Personal zusätzlich durch moderne Sicherheitstechnik wie automatische Löschanlagen, Brandmeldeanlagen (BMA) sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zuverlässig vor den Auswirkungen eines Brandes geschützt.
Mit Erfolg: seit vielen Jahren ist in Deutschland in diesen Einrichtungen kein Feuer mit Toten oder Schwerverletzten mehr zu beklagen. In der Öffentlichkeit wird aber die ungewollte Auslösung von Löschanlagen diskutiert, die große Schäden insbesondere an der Bühnentechnik verursachen kann.
Dieses Merkblatt beschreibt den Nutzen automatischer Löschanlagen in Theatern und Schauspielhäusern
und zeigt Maßnahmen zur Verhinderung von ungewollten Auslösungen auf.
Unabhängig davon, ob eine Feuerlöschanlage gefordert wird oder ob der Arbeitgeber sich aus eigenem Interesse zum Sachwertschutz dafür entschieden hat, muss er sicherstellen, dass der sichere Betrieb der Feuerlöschanlage als Arbeitsmittel bzw. überwachungsbedürftige Anlage gewährleistet ist. Die Verantwortung des Arbeitgebers bzw. Betreibers beginnt allerdings nicht erst beim Betreiben, sondern bereits in der Phase der Planung der Feuerlöschanlage. Dieses Merkblatt gibt dem Arbeitgeber bzw. Betreiber einen Überblick über die mit dem Betreiben von Feuerlöschanlagen verbundenen Pflichten und beinhaltet Verweise auf die geltenden Rechtsvorschriften und technischen Regeln.
Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzgebungsinitiativen, die die Verwendung von PFAS weiter einschränken werden. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Man muss davon ausgehen, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Dieses Merkblatt stellt das Wirkprinzip des Wassernebels sowie die unterschiedlichen Wassernebel-Technologien dar. Die verschiedenen Wassernebel-Techniken werden ohne jegliche Wertung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Funktion beschrieben. Die Informationen geben einen Überblick über die Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten der Wassernebel-Löschanlage und die Abgrenzung zu anderen Löschtechniken (Sprinkleranlagen/Sprühwasser-Löschanlagen und Gaslöschanlagen).
Sprinkleranlagen in Krankenhäusern sind unverzichtbar. Brände in Krankenhäusern erkennen, rechtzeitig und wirkungsvoll bekämpfen ist die Hauptaufgabe einer Sprinkleranlage. Ihre Wirkungsweise in Krankenhäusern beschreibt dieses Papier. Es geht ebenso auf die Herausforderungen ein, auf die der Krankenhausbetrieb im Brandfall vorbereitet sein muss. Das Positionspapier kann nur einen allgemeinen Überblick geben. Das entsprechende Schutzkonzept muss stets an die Gegebenheiten vor Ort angepasst sein. Ein Brandschutzkonzept muss immer individuell wie ein Maßanzug angepasst sein.
Die Statistik der vergangenen Jahre ist deutlich. bvfa-Erhebungen, welche seit 2012 geführt werden, registrieren jährlich zwischen 150 und 200 Brände mit Toten und Verletzten. Und das, obwohl die betroffenen Einrichtungen in der Regel über vorschriftsmäßigen Brandschutz verfügten, das Personal ausreichend geschult war und die Feuerwehr rechtzeitig eintraf. Die häufigsten Brandursachen sind technische Defekte an elektrischen Geräten sowie menschliches Fehlverhalten. Sprinkleranlagen sind unter diesen Umständen unverzichtbar.
Der fachgerechte Einbau stationärer Feuerlösch- und Brandschutzanlagen erfordert neben dem fundierten anlagetechnischen Wissen umfassende Kenntnisse der Vorgaben des baulichen Brandschutzes.
Dieses Merkblatt bietet eine praxisnahe Übersicht der aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderungen. Dies kommt insbesondere bei der Führung von Rohren und Elektrokabeln durch feuerwiderstandsfähige Bauteile zum Tragen. Daneben werden weitere wichtige Aspekte an der Schnittstelle zwischen anlagetechnischem und baulichem Brandschutz ausführlich erläutert.
In verschiedenen Regelwerken werden unterschiedliche Aussagen über Bestandschutz von Brandmelde- und Feuerlöschanlagen und deren Zusammenwirken getroffen. Diese unterschiedlichen Anforderungen werden hier in einem Papier zusammengeführt mit dem Ziel, die Handlungsmöglichkeiten widerspruchsfrei darzustellen. Das Merkblatt soll dazu beitragen, Transparenz beim Betreiber zu erreichen.
Das Merkblatt gilt nicht für baurechtlich geforderte Feuerlöschanlagen bzw. für Feuerlöschanlagen,
die aufgrund eines Brandschutzkonzeptes gefordert werden.
Dieses Positionspapier gibt einen Überblick über die Brandgefahren und möglichen Brandschutzkonzepte für automatische und nichtautomatische Parkhäuser. Der bvfa vertritt die Position, dass Wasser-Löschanlagen für Parkhäuser auch mit den heutigen Fahrzeugtypen die beste Option sind, um einen Brand effektiv einzudämmen. Die Hauptvorteile sowie die bekannten Anwendungsgrenzen und Nachteile von Wasser-Löschanlagen im Vergleich mit anderen Schutzsystemen werden dargestellt. Das Konzept muss ggf. an die Gegebenheiten in einem spezifischen Fall bzw. Gebäude oder zukünftige Produktentwicklungen bzw. Garagenverordnung der jeweiligen Region angepasst werden.
Sprinkleranlagen wirken zweifach, indem sie automatisch mit dem Löschvorgang beginnen und zugleich einen Alarm auslösen, der ein schnelles Anrücken der Feuerwehr ermöglicht. Die Sprinkleranlage unterstützt damit die Feuerwehr und versetzt sie in die Lage, bei der Evakuierung zu helfen, ohne dabei das eigene Leben oder das der weiteren Personen im Gebäude zu gefährden. Sprinkleranlagen tragen außerdem dazu bei, die Rettungswege möglichst rauchfrei zu halten. Sie haben sich als wirksame Maßnahme für den Schutz von Personen bewiesen. Mehr als 100 Jahre Erfahrung zeigen, dass Sprinkleranlagen auf besonders effektive Weise Leben schützen und Schäden begrenzen.
Kohlendioxid ist ein farbloses, geruchloses, trockenes Inertgas, das in der Atmosphäre in einer Konzentrationvon 0,04 % (Volumenprozent) vorkommt. Kohlenstoffdioxid, umgangssprachlich als Kohlendioxid (chemische Summenformel: CO2) bezeichnet, ist nicht nur das älteste, sondern auch ein bewährtes gasförmiges Feuerlöschmittel. Es wird seit über 100 Jahren im Brandschutz erfolgreich eingesetztund ist sowohl kostengünstig als auch weltweit erhältlich. Aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften eignet sich CO2 für die Raumschutzanwendung und für den offenen Objektschutz. Bei Anwesenheitvon Personen im geschützten Bereich, müssen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.
Für Überwachung und Bedienung, präventive Wartungskonzepte oder auch Kompensation von Personalmangel werden klassische Brandmelde- und Löschanlagen zunehmend mit Technologien ausgestattet, die es erlauben detaillierte Informationen zum Zustand der Anlagen und deren Veränderungstrends zu gewinnen. Dienstleistungen mit Fernzugriffen erlangen dabei größere Bedeutung und stellen neue Herausforderungen an die handelnden Personen bzw. auch Organisationen dar. Dieses Grundsatzpapier fasst den aktuellen Stand der Technik und der Richtlinienarbeit zusammen, um den handelnden Personen und deren Organisation einen möglichst rechtssicheren Betrieb zu ermöglichen.
Gaslöschanlagen fallen in der Regel in die höhere Kategorie nach Druckgeräterichtlinie, sodass eine Konformitätsbewertung notwendig wird. Entsprechend der in diesem Papier definierten Anforderungen bestätigt der Löschanlagenerrichter die Übereinstimmung mit der Druckgeräterichtline mittels Konformitätserklärung und bringt das CE-Zeichen an der Anlage an.
Aerosol-Löschanlagen sind einfach zu installieren und stellen für einige Anwendungen eine mögliche Brandschutzlösung dar. Für viele Bereiche sind sie jedoch ungeeignet, vor allem wegen möglicher Personengefährdungen und der aufwändigen Reinigung des Löschbereiches nach einer Flutung. Das vorliegende Positionspapier beschreibt die Eigenschaften und die Wirkung von Löschaerosolen sowie mögliche Einsatzgebiete im Vergleich zu Gaslöschanlagen. Die Einsatzbedingungen von Gaslöschmitteln und Löschaerosolen werden gegenüber gestellt.
Mit der Überarbeitung der VdS-Richtlinie für Sprinkleranlagen (VdS CEA 4001:2021-01 [07]) wird ab dem 2. Halbjahr 2021 vom Einsatz von innenverzinktem Rohrmaterial in Nassanlagen abgeraten, da es zu sehr vereinzelten Schadensfällen bei Reparaturarbeiten an diesen Anlagen gekommen ist. Im VdS-Merkblatt „Verzinkte Rohrleitungen in Sprinkleranlagen“ (VdS 3891:2021-04 [01]) heißt es: „VdS Schadenverhütung sind keine Schadensfälle während des normalen Betriebes von Sprinkleranlagen bekannt. Alle bekannten Vorfälle ereigneten sich im Rahmen von Wartungen und Umbauarbeiten. Für diese Fälle gibt es organisatorische Maßnahmen, die zum Personenschutz getroffen werden können. Anhand der bekannten Fälle ist auch abzuleiten, dass es sich um kein Massenphänomen handelt.“ Es gibt daher keine Empfehlung zur Umrüstung von Altanlagen mit innenverzinktem Rohr.
Die im bvfa organisierten Errichterfirmen nehmen die Hinweise sehr ernst und informieren deshalb Mitarbeiter und Kunden über diese Problematik. Zum Schutz des Bedien-, Wartungs- und Montagepersonals sowie des Anlagesystems werden aktuell Sicherungsmaßnahmen erarbeitet.
Die Mustergefährdungsbeurteilung für Spezial-Löschanlagen hat zum Ziel, dem Betreiber ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, welches ihn befähigt, die Gefährdungsbeurteilung für Spezial-Löschanlagen zu erstellen. Da dem Betreiber i.d.R. die notwendigen Detailkenntnisse über Spezial-Löschanlagen fehlen, stellt die Mustergefährdungsbeurteilung eine allgemeine, von der konkreten Arbeitsstätte unabhängige Zusammenstellung bekannter Gefährdungen dar, die vom Arbeitgeber/Betreiber unter Berücksichtigung der konkreten Löschanlage und der Bedingungen in der Arbeitsstätte anzupassen ist. Der Betreiber kann auf Basis dieser Mustergefährdungsbeurteilung die relevanten Gefahren ermitteln und geeignete Maßnahmen ergreifen. Insbesondere muss der Betreiber/Arbeitgeber Umfang und Fristen für notwendige Prüfungen und Unterweisung der Beschäftigten festlegen.
Dieses Merkblatt soll Planern, Ausführenden und abnehmenden Prüfstellen aufzeigen, mit welchen einfachen Zusatzmaßnahmen eine Mineralfaserplattenabschottung (ugs. Weichschott) mit Ablationsbeschichtung so ausgeführt werden kann, dass die Dichtheit der mit Gaslöschanlagen ausgerüsteten Räume durch die Abschottungen nicht in Frage gestellt wird.
Von A wie Alarm bis Z wie Zweimeldungsabhängigkeit Typ B enthält das kleine Fachwörterbuch Spezial-Löschanlagen wichtige Begriffe rund um diesen Löschanlagentyp. Wer wissen will, was eine Odorierung ist oder Genaueres über die Flutungszeit erfahren muß, findet hier ein kleines kompaktes Kompendium über Spezial-Löschanlagen