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Mit diesem bvfa Merkblatt werden die aus Bauteilfugen in brandschutztechnisch klassifizierten Bauteilen entstehenden Risiken, die an solche Fugen gestellten Anforderungen sowie technische Lösungen beschrieben. Bauteile im Sinne dieses Merkblatts sind sowohl Wände und Decken in Massiv- und Leichtbauweise als auch Stützen und Träger aus mineralischen Baustoffen und Stahl.
Jahrhundertelang hat sich Holz als Baustoff bewährt. Lange Zeit fristete der Holzbau trotzdem in der modernen
Bautechnik ein Nischen-Dasein. Mit zunehmendem ökologischem Bewusstsein aber wird Holz in jüngster Zeit als wertvoller, ressourcenschonender, nachhaltiger Baustoff wiederentdeckt, wobei er zudem einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten kann. Mit dieser Schrift sollen Wege und Lösungen aufgezeigt werden, um diese Sicherheit für den mehrgeschossigen Holzbau im Bereich von Installationen und Durchführungen von Elektrokabeln und Rohren zu erzielen.
In unregelmäßigen Abständen wird insbesondere von einigen Herstellern nichtbrennbarer Abwasserrohre diskutiert, ob deckenunterseitige Abschottungen an brennbaren Rohren bei einer Brandbeanspruchung von oben Feuer und Rauch in das darunter liegende Geschoß übertragen könnten. Das bvfa-Positionspapier kommt zu dem Schluss, dass derzeit keine erhöhten Risiken vorliegen. Der bvfa sieht keinen Grund, die derzeit geltenden baurechtlichen Anforderungen oder die Prüfgrundsätze des DIBt zu ändern. Für das Positionspapier der bvfa-Fachgruppe Baulicher Brandschutz wurden die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien geprüft sowie intensiv bei Feuerwehren und Sachversicherern zu möglichen Schadensfällen recherchiert.
In diesem Positionspapier nimmt die Fachgruppe Baulicher Brandschutz im bvfa Stellung zu bauaufsichtlichen Genehmigungen für die Abschottung von Mischinstallationen.
Während sich die Neuregelungen bei Mischinstallationen von Entwässerungssystemen im Markt etabliert haben, sind die Nachweise bei Mischinstallationen von Versorgungssystemen noch neu und nicht überall bekannt. Das Papier klärt darüber auf, welcher bauordnungsrechtliche Anwendbarkeitsnachweis den Erhalt des Feuerwiderstandes im Brandfall nachweisen kann.
Bei der Errichtung von stationären Löschanlagen gibt es an einigen Stellen Berührungspunkte zum baulichen Brandschutz. Werden die installierten Leitungen durch Massivbauteile (Wände/ Decken) mit Anforderungen an den Feuerwiderstand geführt, darf es im Brandfall zu keiner Brandweiterleitung kommen.
In dem Merkblatt wird dargestellt, welche Grundanforderungen im baulichen Brandschutz zu beachten sind und welche Erleichterungen nach der Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) möglich sind.
Dieses Merkblatt soll Planern, Ausführenden und abnehmenden Prüfstellen aufzeigen, mit welchen einfachen Zusatzmaßnahmen eine Mineralfaserplattenabschottung (ugs. Weichschott) mit Ablationsbeschichtung so ausgeführt werden kann, dass die Dichtheit der mit Gaslöschanlagen ausgerüsteten Räume durch die Abschottungen nicht in Frage gestellt wird.
Baulicher Brandschutz soll die Entstehung eines Feuers verhindern oder zumindest seine Ausbreitung räumlich eingrenzen sowie im Brandfall die Flucht- und Rettungswege sichern. Zur Aufrechterhaltung definierter Gebäudeabschnitte (Brandabschnitte) und notwendiger Rettungswege müssen im Alarmfall Öffnungen in Wänden oder Decken durch klassifizierte Bauprodukte verschlossen werden.
Vielfältige Produktions- und Logistikprozesse erfordern unterschiedlichste Bauarten von Förderanlagen. Wenn diese Förderstrecken durch feuerhemmende bzw. feuerbeständige Wände oder Decken führen, müssen die hierfür notwendigen Öffnungen mit Feuerschutzabschlüssen versehen werden, um eine Ausbreitung des Feuers über die Fördertechnik oder das Fördergut zu verhindern. Im Brandfall müssen Förderanlagenabschlüsse (kurz FAA) diese Öffnungen unverzüglich und automatisch verschließen. Dabei kommt es auf einen nach DIN EN 13501-2 klassifizierten Feuerwiderstand ebenso an, wie auf das reibungslose Freiräumen der Schließbereiche im Auslösungsfall.
90 % aller Brandopfer sind durch Rauch zu beklagen, denn Rauch breitet sich lautlos und wesentlich schneller aus als Feuer. Schlechte Sicht und giftige Brandgase erschweren sowohl Flucht- als auch Rettungsmaßnahmen. Hinzu kommen hohe wirtschaftliche, teilweise existenzgefährdende, Einbußen durch Schäden an Gebäude, Inventar oder Lagerware. Dabei muss die Ursache nicht einmal Feuer sein. Schwelbrände oder kleine Brandherde genügen, um große Gebäudeteile stark zu verrauchen. Bereits aus 1 kg Papier werden ca. 1000 m³ Rauchgas freigesetzt!