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Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der bereitgestellten Feuerlöscher verantwortlich. Die Übertragung von Aufgaben auf einen externen Dienstleister entlastet ihn nur dann, wenn er sich von dessen Kompetenz und Zuverlässigkeit überzeugt hat. Doch wie beurteilt man die Zuverlässigkeit und Kompetenz eines Dienstleisters, von dessen Fachgebiet man nur wenige Kenntnisse hat?
In diesem Merkblatt werden Verantwortlichkeiten beleuchtet und in diesem Zusammenhang geltende Richtlinien erläutert.
Mit einem Feuerlöscher kann ein Brand in seiner Entstehungsphase bereits erfolgreich bekämpft werden. Je früher ein Brand entdeckt, gemeldet und bekämpft wird, desto geringer ist der Schaden.
Dieses Merkblatt gibt Antwort auf folgende Fragen:
1. Wie finde ich als Arbeitgeber den richtigen Feuerlöscher?
2. Welche Brandklassen haben die Brandstoffe in meiner Arbeitsstätte?
3. Wie wähle ich das richtige Löschmittel aus?
4. Wie viele Feuerlöscher brauche ich, wie groß sollten diese sein und wo stehen sie?
Bei der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes sind sehr unterschiedliche Abläufe möglich. Neben den Umweltbedingungen (z.B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit) wird das Brandverhalten maßgeblich dadurch bestimmt, in welcher Form der Brandstoff vorliegt.
Feuerlöscher werden auf Basis europäischer Normen einer Bauartprüfung unterzogen. So geprüfte Feuerlöscher entsprechen dem Stand der Technik und können sicher betrieben werden. Ungeachtet dessen können in Abhängigkeit von der Bauart und dem verwendeten Löschmittel bei der Benutzung von Feuerlöschern Gefährdungen eintreten, die nicht durch technische Maßnahmen verhindert werden können. Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988) fordert in diesen Fällen, dass der Betreiber durch die Betriebsanleitung über diese Risiken informiert wird. Bei der Benutzung eines Feuerlöschers kann eine solche Gefährdung beispielsweise darin bestehen, dass eine elektrostatische Aufladung auftritt.
Immer wieder wird über die Bedeutung der vorgeschriebenen Instandhaltungsfristen für Feuerlöscher diskutiert. Der bvfa nimmt das zum Anlass, seine Position zur Wartungsfreiheit von Feuerlöschern darzustellen. Der bvfa ist der Meinung, dass sogenannte „wartungsfreie Feuerlöscher“ nicht Fortschritt, sondern Rückschritt im Sicherheitsniveau von Feuerlöschern sind.
Arbeitgeber, die externe Dienstleister mit der Instandhaltung von Feuerlöschern beauftragen, sind oft nicht im Detail mit den dafür geltenden technischen Regeln vertraut, die dabei einzuhalten sind.
Daher wurden in diesem Merkblatt die in der DIN 14406 Teil 4 festgelegten A rbeitsschritte für die Instandhaltung von Feuerlöschern allgemeinverständlich dargestellt. Der durchschnittliche Zeitaufwand für diese Instandhaltung gibt eine Orientierung dafür, ob ein Dienstleister bei der Durchführung der Arbeiten die Arbeitsschritte vollständig nach dem technischen Regelwerk abarbeitet. Um trotz der Typenvielzahl der Feuerlöscher einen repräsentativen, durchschnittlichen Zeitaufwand zu ermitteln, wurden die Arbeitsschritte idealisiert dargestellt und beinhalten keine spezifischen Details einzelner Typen.
Die Europäische Kommission hat Anfang Oktober 2025 die Restriktion „PFAS in Löschschäumen“ verabschiedet.
Die Restriktion ist mit Datum 23.10.2025 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Verwendung von PFAS in der Brandbekämpfung, und so auch im Feuerlöscher, vollständig zu verbieten. Grund hierfür ist die Persistenz dieser „Ewigkeitschemikalien“, die sich in der Umwelt anreichern und die teilweise gesundheitsschädlich und bioakkumulierend sind. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Es wurde festgelegt, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Seit Juli 2023 gibt es die neue DIN 14462:2023-07 Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen “trocken“. Sie ersetzt die vorige Fassung DIN 14462:2012 ohne Übergangszeit. Die Normüberarbeitung diente der Aktualisierung von Normverweisen, der Integration der bisherigen Beiblätter sowie der Konkretisierung von Normanforderungen, die aus Sicht der Normanwender bisher nicht weitreichend ausreichend waren. Außerdem wurden Planungs- und Installationsanforderungen aus einzelnen Produktnormen in die DIN 14462 überführt, wie zum Beispiel Be- und
Entlüftungsventilen nach DIN 14463 3.
Der bvfa hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Checkliste für den Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen erstellt. In dieser Checkliste findet sich unter der Berücksichtigung der freien Grundfläche, der maximal im Raum einsetzbaren Löschmittelmenge und der vorgesehenen Löschmittelmenge eine Empfehlung bezüglich des Einsatzes von Feuerlöschern in Räumen.
Mit einem Feuerlöscher kann ein Brand in seiner Entstehungsphase bereits erfolgreich bekämpft werden. Je früher ein Brand entdeckt, gemeldet und bekämpft wird, desto geringer ist der Schaden.
Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i.V.m § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber eine fachkundig fundierte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wenn sie diese Kenntnisse nicht haben, sollten sie sich fachkundig beraten lassen. Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert und regelmäßig nach dem Stand der Technik aktualisiert werden.
Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV insbesondere hinsichtlich der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern. Bei Einhaltung dieser technischen Regel können Arbeitgeber davon ausgehen, dass sie die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt haben. Die Hinweise in diesem Merkblatt helfen dem Arbeitgeber, die Auswahl der richtigen Feuerlöscher zu treffen.
Feuerlöscher müssen funktionstüchtig und sicher sein
Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt können bei Ausbruch eines Brandes gefährdet werden. Zum Schutz dieser Grundwerte ist es wichtig, dass sich Personen in solchen Gefahrensituationen richtig verhalten, um sich selber und ggf. andere Personen retten oder Sachwerte schützen zu können. Im Fall eines Brandes muss man sich außerdem bedingungslos auf die Funktion und Sicherheit der bereitgehaltenen Mittel zur Erkennung, Meldung und Bekämpfung von Bränden verlassen können. Ist deren Funktion nicht gewährleistet, so bleibt die erwartete Schutzwirkung aus, was zu einer besonderen Gefährdung für Personen im Gefahrenbereich führen kann. Daher wird vom Gesetzgeber nicht nur gefordert, dass z.B. Feuerlöscher in Arbeitsstätten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden bereitzuhalten sind, sondern es wird dem Arbeitgeber auch die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Feuerlöscher auferlegt