Aktuelle Vorschriften und Richtlinien

Verantwortlich für den Brandschutz in Logistikzentren und Lagern ist der Betreiber. Verschiedene Vorschriften und Richtlinien geben den Rahmen vor und bieten Hilfestellung, aber nicht alles ist einheitlich für alle Anforderungen geregelt.

Vorschriften und Richtlinien (Auszug)

  • Industriebaurichtlinie
     
  • VDI-Richtlinie 3564
    Empfehlung für Brandschutz in Hochregalanlagen

  • VdS 2199
     Brandschutz im Lager

  • VdS 2032
    Brandschutz für Kühl- und Tiefkühllager - Leitfaden für die Planung, Auführung und den Betrieb

  • VdS CEA 4001
    Richtlinien für Sprinkleranlagen - Planung und Einbau

  • VdS 2033
    Elektrische Anlagen in feuergeführdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken, Richtlinien zur Schadenverhütung
  • ASR A2.2
    Maßnahmen gegen Brände

  • TRGS 510
    Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

  • TRGS 509
    Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

  • DGUV Information 205 - 006
    Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (bisher: BGI/GUV-I 5162)

  • FM Global
    Proberty Loss Prevention Dat Sheer 8-9, Storage of Class 1, 2, 3, 4 and Plastic Commodities

Die novellierte Industriebaurichtlinie von 2014 sowie die Richtlinien von CEA, VdS, FM Global oder NFPA definieren unter anderem die brandschutztechnische Ausstattung von Lagern bzw. die risikogerechte Auslegung einer Löschanlage hinsichtlich Klassifizierung oder Brandgefahrenklassen. Die Industriebaurichtlinie ist allerdings nur für Industriebauten bis maximal neun Meter Lagerhöhe anwendbar, höhere Lagermengen sind im Einzelfall abzustimmen. Eine Nivellierung der Richtlinie, die dann für alle Industriebauten gleich welcher Größe anwendbar ist, wäre sinnvoll. Denn für ein Hochregallager mit 50 Metern Höhe gelten derzeit andere Empfehlungen, wie beispielsweise die VDI-Richtlinie 3564.

In der der BrandschutzKompakt Nr. 55 erläutert Frank Drolsbach, Operations Engineering Manager von FM Global in Deutschland, die Hintergründe und Vorteile von Sprinklerschutz in Lagerhäusern. Ein Ausschnitt:

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„Schadenstatistiken zeigen, dass in gesprinklerten Betrieben das Schadenausmaß vier- bis fünfmal geringer ausfällt als in Betrieben ohne Sprinklerschutz. Die FM-Global-Statistik zeigt, dass in 75 Prozent der Fälle neun auslösende Sprinklerköpfe ausreichen, um einen Brand erfolgreich zu löschen. Hinzu kommt, dass FM Global kürzlich eine neue technische Richtlinie für Regalsprinkler veröffentlicht hat. Diese Richtlinie (Datenblatt 8-9: „Storage of Class 1, 2, 3, 4, and Plastic Commodities“) ermöglicht effektiveren und umweltfreundlicheren Schutz bei gleichzeitig reduzierter Verwendung der üblichen Sprinkler- und Wassersysteme.“

 Das komplette Interview können Sie hier downloaden.