Pulverlöschmittel

  • Abbaubarkeit und Umweltverhalten
    Die Inhaltsstoffe von Feuerlöschpulvern sind überwiegend gut biologisch abbaubar bzw. für die Umwelt unschädlich. Als problematisch können sich bestimmte Inertisierungs-, Hydrophobierungs- bzw. Trennmittel erweisen. Diese sind meist in geringen Konzentrationen vorhanden.

  • Bioakkumulierung
    Es besteht kein Bioakkumulierungspotential. 

  • Mobilität
    Die Produkte sind im Grundwasser mobil, erfahren wegen guter Abbaubarkeit aber meist keine weite und dauerhafte Verbreitung.
     
  • Wasser
    Die Inhaltsstoffe vieler Löschpulver können das Gewässer durch ein Nährstoffüberangebot zum „umkippen“ bringen (eutrophieren). In der Realität verwendete Löschmittelmengen stellen jedoch im Einzelfall keine Gefahr dar.

  • Toxizität
    Löschpulver sind im Allgemeinen, von Ausnahmen abgesehen, nicht toxisch. Dennoch kann es beim Einatmen des Staubs oder bei Augenkontakt zu Reizungen der Atemwege und der Augen kommen. Dieser Kontakt sollte vermieden werden.

Fluorfreie Schaumlöschmittel

  • Abbaubarkeit und Umweltverhalten
    Abhängig von den Komponenten der Produkte sind fluorfreie Löschschäume meist gut biologisch abbaubar.

  • Bioakkumulierung
    Es besteht kein Bioakkumulierungspotential.

  • Mobilität und Wasser
    Die Produkte sind sehr mobil und werden ins Grundwasser eingetragen. Dort verbreiten sie sich im Grundwasserleiter. Als wasserlösliche Produkte haben Löschschäume gemäß AwSV1 prinzipiell mindestens Wassergefährdungsklasse (WGK).
     
  • Toxizität
    Wie alle Tenside sind die Löschschäume in höherer Konzentration schädlich für Mikroorganismen und haben daher ein Potential, den Boden zu schädigen. Dies gilt unabhängig von der biologischen Abbaubarkeit der Produkte. Der Eintrag von Löschschäumen in Grundwasser oder Boden ist nach Möglichkeit zu vermeiden, z. B. durch eine Löschwasserrückhaltung. Löschschäume, besonders die Konzentrate, können augen- und hautreizend sein. Direkter Kontakt ist nach Möglichkeit zu vermeiden.


 

Fluortensidhaltige Schaumlöschmittel, AFFF

  • Abbaubarkeit und Umweltverhalten
    Das Hauptproblem von Produkten mit perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC) besteht darin, dass die Fluor verbindungen nicht vollständig oder gar nicht biologisch abgebaut werden können. Die Fluor-Kohlenstoff-Bindung in organischen Molekülen ist so stark, dass sie durch keinen biologischen Abbauprozess getrennt werden kann. Folge: Die perfluorierten Anteile der PFC, die mit dem Feuerlöschschaum in die Umwelt gelangen, verbleiben im Boden oder Grundwasser, sie sind persistent. Das gilt auch für die neueren kurzkettigen Fluortenside.

  • Bioakkumulierung
    Fluorierte Verbindungen neigen dazu, sich in Organismen anzureichern, und zwar umso stärker, je länger die perfluorierten Molekülanteile sind. PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) als typischer Vertreter der sogenannten C8-Stoffe beispielsweise hat im menschlichen Körper eine Halbwertszeit von 2-4 Jahren und die Verwendung des Produktes unterliegt unter anderem aus diesem Grund strengen Beschränkungen. Kurzkettige Produkte (sogenannte C6-Telomere) sind weniger oder nicht bioakkumulierend.

  • Mobilität
    PFC sind prinzipiell mobil in der Umwelt und verbreiten sich im Grundwasser und teils über Vorläuferstoffe auch über die Luft. Als Folge findet man heute, ca. 50 Jahre nach Produktionsbeginn, z. B. PFOS und PFOA (Perfluoroktansäure) überall auf der Erde: in Lebewesen, Grundwasser, Boden. Die mangelhafte Bioabbaubarkeit sorgt für weite Verbreitungsmöglichkeiten auch bei geringer Mobilität.

  • Toxikologie
    Die Erforschung der toxikologischen Eigenschaften fluorierter Verbindungen nimmt seit einigen Jahren dynamisch zu. Diese stellt für manche C8-Stoffe neben akuter Giftigkeit krebserregende, fruchtschädigende und andere negative Wirkungen fest.
     

Entsorgung von Löschmitteln

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind alle Löschmittel, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für die Entsorgung selbst muss zwischen privaten und gewerblichen/ industriellen Anwendern unterschieden werden:

  • Der private Anwender kann in der Regel einzelne Feuerlöscher, die zu entsorgen sind, bei kommunalen Abfallannahmestellen (z.B. Bauhof) bzw. bei örtlichen Entsorgungsfachbetrieben abgeben und braucht keinen Entsorgungsnachweis zu führen.

  • Für den gewerblichen Abfallbesitzer (Brandschutzfachbetriebe, Unternehmen, Behörden oder Feuerwehren) gelten weiter reichende Pflichten: er muss alle seine Abfälle zunächst nach AVV (Abfallverzeichnisverordnung) klassifizieren (idealerweise zusammen mit dem Entsorgungsfachbetrieb und/oder den örtlichen Behörden), darf Abfälle nur an dazu befähigte Entsorgungsfachbetriebe abgeben (Andienungspflicht) und muss dies über einen Entsorgungsnachweis belegen. Gegebenenfalls muss er im Rahmen eines Abfallkonzeptes nachweisen, dass die vorhandenen Abfälle ihrer Art und Menge nach unvermeidlich sind (Abfallvermeidungsprüfung).