Die Inhaltsstoffe von Feuerlöschpulvern sind überwiegend gut biologisch abbaubar. Als problematisch können sich bestimmte Inertisierungs-, Hydrophobierungs- bzw. Trennmittel erweisen. Diese sind meist in geringen Konzentrationen vorhanden.
Löschpulver sind im Allgemeinen, von Ausnahmen abgesehen, nicht toxisch. Dennoch kann es beim Einatmen des Staubs oder bei Augenkontakt zu Reizungen der Atemwege und der Augen kommen. Dieser Kontakt sollte vermieden werden.
Das Hauptproblem von Produkten mit perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC) ist, dass die Fluorverbindungen schwer oder gar nicht biologisch abgebaut werden. Die Fluor-Kohlenstoff-Bindung in organischen Molekülen ist so stark, dass sie durch keinen biologischen Abbauprozess getrennt werden kann. Folge: Die perfluorierten Anteile der PFC, die mit dem Feuerlöschschaum in die Umwelt gelangen, verbleiben im Boden oder Grundwasser, sie sind persistent. Das gilt auch für die modernen kurzkettigen Fluortenside
Diese Eigenschaft und die Schädlichkeit einzelner Fluorverbindungen haben dazu geführt, dass an vielen Standorten in Deutschland, die in der Vergangenheit kurzfristig z. B. bei einem Brandereignis oder wiederholt, z. B. bei Löschübungen, mit PFC kontaminiert wurden, ein hoher Sanierungsbedarf besteht. Derartige Sanierungen sind langwierig und kostspielig.
Aus den oben angeführten Gründen sollen heute keine fluortensidhaltigen Schäume als Übungsschäume eingesetzt werden. Mit Maßnahmen wie der Löschwasserrückhaltung oder der Vermeidung PFC-haltiger Löschschäume z. B. wenn keine Flüssigkeitsbrände zu erwarten sind, soll der Eintrag in die Umwelt und die Gefahr für Boden, Wasser und Gesundheit begrenzt werden.
Abhängig von den Komponenten der Produkte sind fluorfreie Löschschäume meist gut biologisch abbaubar.
Wie alle Tenside sind die Löschschäume in höherer Konzentration schädlich für Mikroorganismen und haben daher ein Potential, den Boden zu schädigen. Dies gilt unabhängig von der biologischen Abbaubarkeit der Produkte. Der Eintrag von Löschschäumen in Grundwasser oder den Boden ist nach Möglichkeit zu vermeiden, z. B. durch eine Löschwasserrückhaltung. Löschschäume, besonders die Konzentrate, können augen- und hautreizend sein. Direkter Kontakt ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
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Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind alle Löschmittel, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für die Entsorgung selbst muss zwischen privaten und gewerblichen/industriellen Anwendern unterschieden werden:
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