Verantwortlich für den Brandschutz ist der Betreiber. Verschiedene Vorschriften und Richtlinien geben den Rahmen vor und bieten Hilfestellung, aber nicht alles ist einheitlich für alle Anforderungen geregelt.
Bei Neuanlagen in Deutschland wird das Brandschutzkonzept auf Grundlage der Industriebaurichtlinie, Landesbauordnung und der einschlägigen VdS-Richtlinien erstellt. Auch Nachrüstungen in Bestandsanlagen erfolgen auf dieser Grundlage. Für das Gesamtkonzept ist auch die zuständige Feuerwehr und die genehmigende Behörde (z. B. Bauamt) sowie der abnehmende Sachverständige mit einzubeziehen.
über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Muster-Kunststofflager-Richtlinie– MKLR)
Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von brennbaren Sekundärrohstoffen - Richtlinien für den Brandschutz
Abfallverbrennungsanlagen (AVA) - Richtlinien für den Brandschutz
Kunststoffe: Eigenschaften, Brandverhalten, Brandgefahren
Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau
Sprinkleranlagen, Planung und Einbau
Anerkennung von neuen Schutzkonzepten, Verfahrensrichtlinien
Automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau