Aktuelle Vorschriften und Richtlinien

Verantwortlich für den Brandschutz ist der Betreiber. Verschiedene Vorschriften und Richtlinien geben den Rahmen vor und bieten Hilfestellung, aber nicht alles ist einheitlich für alle Anforderungen geregelt.

Bei Neuanlagen in Deutschland wird das Brandschutzkonzept auf Grundlage der Industriebaurichtlinie, Landesbauordnung und der einschlägigen VdS-Richtlinien erstellt. Auch Nachrüstungen in Bestandsanlagen erfolgen auf dieser Grundlage. Für das Gesamtkonzept ist auch die zuständige Feuerwehr und die genehmigende Behörde (z. B. Bauamt) sowie der abnehmende Sachverständige mit einzubeziehen.

Übersicht über wichtige Richtlinien:

  • Muster - Richtlinie
    über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL)
  • Muster-Richtlinie

    über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Muster-Kunststofflager-Richtlinie– MKLR)

  • VdS 2517

    Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von brennbaren Sekundärrohstoffen - Richtlinien für den Brandschutz

  •  VdS 2515

    Abfallverbrennungsanlagen (AVA) - Richtlinien für den Brandschutz 

  • VdS 2516

    Kunststoffe: Eigenschaften, Brandverhalten, Brandgefahren

  • VdS 2109

    Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau

  • VdS CEA 4001

    Sprinkleranlagen, Planung und Einbau

  • VdS 3115

    Anerkennung von neuen Schutzkonzepten, Verfahrensrichtlinien

  • VdS 2095

    Automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau