Aktuelle Vorschriften und Richtlinien

Die gesetzlichen Mindestanforderungen bei einem Krankenhausneubau haben zurzeit keinen einheitlichen Stand. Während es Bundesländer mit modernen Anforderungen gibt, sind die Vorgaben in anderen Bundesländern mehr als 20 Jahre alt.

Verantwortlich für den Brandschutz in Krankenhäusern ist der Betreiber. Verschiedene Vorschriften und Richtlinien geben den Rahmen vor und bieten Hilfestellung, aber nicht alles ist einheitlich für alle Anforderungen geregelt.

 Vorschriften & Richtlinien (Auszug)

  • Musterbauverordnung
    für übergeordnetes Brandschutzziel:  Anordnung baulicher Anlagen zur Vorbeugung einer Brandentstehung und Brandausbreitung , Möglichkeit zur Rettung von Menschen und Löscharbeiten

  • Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) aus dem Jahr 1976
    für die Berücksichtigung o.g. Ziele bei Neubauten

  • VdS 2226:  2008-01 (04)
    Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen –  Richtlinien für den Brandschutz

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 – seit 1. Januar 2013
    für die Lagerung von chemischen Flüssigkeiten, wie z. B. Medikamenten, Desinfektionsmitteln etc.

  • Sondervorschriften der Länder
    Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland

  • Arbeitspapiere der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF)
    Die einzelnen Arbeitskreise und Fachausschüsse der AGBF stellen ihre Empfehlungen, Grundsatz - und Arbeitspapiere über ihre Webseite www.agbf.de zum Download zur Verfügung. 

  • Neue Betreuungsrichtlinie
    Die Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen ist als Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 17.03.2011 im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in der Ausgabe 2011 Nr.11 vom 11.5.2011 veröffentlicht worden (MBl.NRW.2011 S.125)